Sicherheitsbeauftragte*r
Sicherheitsbeauftragte sind auch in sozialen Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ein Muss. Die Anordnung findet sich in § 22 des Sozialgesetzbuches VII sowie dem §20 DGUV Vorschrift 1 wieder. Getreu dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“ unterstützen sie die Unternehmensführung dabei, den Arbeitsschutz durchzuführen und zu überwachen. Sie fördern die ordnungsgemäße Benutzung…