Fachkraft für den Kinderschutz
Als Fachkraft in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe haben Sie einen Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII: Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind Sie angehalten zu handeln. Die im § 8a SGB VIII festgehaltenen Standards sind zum einen rechtlich bindend für die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, zum anderen hilfreiche Handlungsleitlinien…